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BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Erteilung einer Nachzugserlaubnis - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Grundrechtlicher Schutz ausländischer Familien
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - 1 S 247/80
- BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Die Klägerin macht zunächst geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Senats vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148) ab und beruhe auf dieser Abweichung.Er hat dies auch im Hinblick auf mögliche Vergleichsfälle angenommen, weil sich die Nachzugserlaubnis auf eine gesunde, "familienfunktionstüchtige" und der öffentlichen Hand nicht zur Last fallende Großmutter oder ggf. auch einmal auf eine vergleichbare andere Person begrenzen läßt und ein unbeschränkter Nachzug anderer Familienangehöriger nicht eröffnet wird (BVerwGE 42, 148 [156]).
Mit dieser Überprüfung der von ihm angenommenen behördlichen Ermessensentscheidung hat das Berufungsgericht eine andere als die oben genannte, in BVerwGE 42, 148 (156) [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72] erörterte Frage beurteilt (§ 114 VwGO).
Ferner sind nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die Eheleute (Onkel und Tante der Klägerin) nicht auf einen Doppelverdienst wirtschaftlich angewiesen, so daß ein vergleichbares Fürsorgebedürfnis wie in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht vorliegt (BVerwGE 42, 148 [158]).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 59.70
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Befreiung vom Militärdienst - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es die staatliche Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]; BVerwGE 42, 143 [148]), gebieten kann, Eltern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit dadurch zu ermöglichen, daß zur Betreuung ihrer Kinder (weiteren) Ausländern der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet wird. - BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77
Überprüfung einer Ermessensentscheidung
Auszug aus BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Dieses Ermessen ist der Ausländerbehörde nur eröffnet, wenn der Erlaubnisantrag des Ausländers nicht bereits an der erwähnten Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG scheitert (BVerwGE 57, 252 [254]). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, und zwar unabhängig davon, ob und inwieweit es die staatliche Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [76]; BVerwGE 42, 143 [148]), gebieten kann, Eltern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit dadurch zu ermöglichen, daß zur Betreuung ihrer Kinder (weiteren) Ausländern der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet wird. - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77
Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 30.10.1980 - 1 B 821.80
Das Berufungsgericht hat außerdem sinngemäß ausgeführt, die Ausländerbehörde dürfe im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigen, daß es sich vorliegend nicht um eine singuläre, nur ausnahmsweise auftretende Fallgestaltung handele, denn es gehöre zu ihren Aufgaben, den Zustrom von Ausländern in das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gegebenheiten zu lenken (BVerwGE 56, 254 [259]).